Was kann man tun, wenn man Opfer einer Straftat, häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, von Stalking oder Ähnlichem wurde. Wie kann man sich schützen und wo findet man Hilfe?
Stalking (engl.) entstammt der Jagdsprache und bedeutet so viel wie "anschleichen", "sich anpirschen". Definition: Ein Stalker zielt mit seinem Verhalten a) auf die Beeinträchtigung des Verhaltens einer anderen Person ab, indem sie deren Handlungsspielraum einschränkt, begrenzt oder im Extremfall völlig ausschaltet, b) das wird vom "Zielsubjekt" als unerwünscht oder belästigend wahrgenommen und c) sind die Verhaltensweisen des Stalkers geeignet, beim Adressaten Angst, Sorge und Panik auszulösen.
Informieren Sie Ihre Freunde, Verwandten, Lebenspartner und Arbeitskollegen über den Vorfall, denn nur wenn diese in Kenntnis gesetzt sind, können sie angemessen auf weitere Stalkingversuche reagieren, z.B. keine Ihrer persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben, erhöhte Aufmerksamkeit und Wachsamkeit walten zu lassen.
Sagen Sie dem Stalker direkt und überaus deutlich, dass Sie keinen weiteren Kontakt wünschen. Halten Sie sich selbst an Ihre Aussage und werden Sie nicht schwach, denn jede Zuwendung, jeder Kontakt zum Täter wird von diesem als Erfolg verbucht und ermutigt ihn, an seiner Strategie festzuhalten. Nehmen Sie keine Geschenke vom Stalker an.
Sammeln Sie Daten über die einzelnen Vorfälle am besten mit Datum, Uhrzeit und Ort sowie Art des Vorfalles (könnte später vor Gericht wertvoll sein). Zeichnen Sie Telefongespräche auf Band auf und archivieren Sie diese. Bei "zufälligen" Treffen mit dem Stalker in der Öffentlichkeit, bitten Sie Zeugen, den Vorfall zu quittieren.
Gehen Sie nicht ans Telefon. Lassen Sie den Anrufbeantworter an. Legen Sie sich eine Fangschaltung zu. Lassen Sie sich eventuell eine neue Telefonnummer (Geheimnummer) geben und teilen Sie diese nur den engsten Bekannten/Verwandten mit. Diese sollten über den Vorfall informiert sein und die Instruktion erhalten haben, Ihre Nummer unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Eine neue Nummer/Geheimnummer bzw. Fangschaltung können Sie problemlos in den Filialen der Telekom beantragen.
Sichern Sie Ihre Wohnung (Schlösser austauschen, evtl. sogar die Tür, Installation einer Videoüberwachung bzw. Alarmanlage - Beratungen nimmt jede Polizeidienststelle vor). Denken Sie gegebenenfalls an einen Wohnungs- oder gar Wohnortwechsel.
Suchen Sie sich Unterstützung, z.B. eine Person Ihres Vertrauens, der Sie Ihre Ängste und Sorgen mitteilen können, Selbsthilfegruppen oder psychotherapeutische Hilfe.
Schalten Sie die Polizei ein und erstatten Sie Anzeige, auch gegen Unbekannt (Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen).
Suchen Sie Hilfe bei einem Anwalt (kostenlose juristische Erstberatung: www.weisser-ring.de ). Dieser kann ein Kontakt- und Annäherungsverbot erlassen unter Androhung gerichtlicher Schritte bei Übertretung. Das Kontakt- und Annäherungsverbot ist am besten in Verbindung mit einer strafbewehrten Unterlassungspflichterklärung (= eine vorgefertigte Erklärung unter Setzung einer Frist für deren Rücksendung) zu verbinden. Mit dieser kann der Täter zur Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet werden.
Unterzeichnet der Täter die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht oder sendet er sie nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so kann das Opfer gerichtlich gegen den Täter vorgehen, da die Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen ist. Dazu wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.
Wichtig: Die zur Glaubhaftmachung beigefügte eidesstattliche Versicherung des Opfers muss ein vom Schriftsatz des Anwalts getrennt geschriebenes Schriftstück sein! Die eidesstattliche Versicherung muss so formuliert sein, dass sie den Richter von vornherein überzeugt, so dass er also keine mündliche Verhandlung anberaumt.
Fallen Wohnort von Täter und Opfer auseinander, kann die einstweilige Verfügung bei dem Gericht, dass für den Wohnort des Opfers zuständig ist, wenn der Täter die Handlung dort vorgenommen hat, beantragt werden. Das erspart es dem Opfer, vor ein entferntes Gericht ziehen zu müssen.
Wichtig: Opfer sollten nicht zögern, so schnell wie möglich rechtliche Schritte einzuleiten, damit die Gerichte die Dringlichkeit, also einen Verfügungsgrund nicht verneinen können (das können sie, wenn Stalking schon länger als ein halbes Jahr andauert).
Bei länger andauerndem Stalking ist die Erhebung einer Unterlassensklage sinnvoll.
Rät das Gericht zum Abschluss eines Prozessvergleiches (= ein Vertrag zwischen beiden Prozessparteien): unter keinen Umständen darauf einlassen! Ein Vergleich schließt nämlich die Anwendung des Gewaltschutzgesetzes aus.
Wird trotzdem ein Vertrag geschlossen, ist darauf zu achten, dass eine Vertragsstrafe vereinbart werden muss. Vereinbaren die Parteien ein Ordnungsgeld, so muss dieses angedroht werden (wenn nicht, so kann das Urteil wieder aufgehoben werden und der Täter kommt ungestraft davon).
Nachteil: 1. Anordnungen sind zu befristen. 2. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden,
wobei das Problem besteht, dass das Opfer erneut aktiv werden muss.
Der Täter kann aufgrund der Straftatbestände des StGB zur Verantwortung gezogen werden (§ 4 Satz 2 GewSchG). Problem: Die meisten Tatbestände greifen nicht, da der Täter die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschritten hat. Die Bestrafung des Täters nach § 4 GewSchG setzt voraus, dass eine vollstreckbare richterliche Anordnung vorliegt. Liegt diese nicht vor, muss man den Umweg über das Zivilgericht nehmen (hohe Dauer, das Kostenrisiko für das Opfer sowie dass das Opfer die Beweise selbst zusammentragen muss, sprechen dagegen).
Präventive Maßnahmen (Standardmaßnahmen nach den Polizeigesetzen der Länder), z.B.
Greift keine der Standardmaßnahmen, dann ist ein Vorgehen aufgrund der Generalermächtigung möglich.
Stellt der Täter für sich oder andere eine Gefahr für Leib und Leben dar, ist eine Unterbringung möglich.
Problem: die Unterbringung ist nur vorübergehend und wird in der Regel nicht beschlossen.
Achtung: Bei diesen Einsätzen sollte ein Psychiater anwesend sein, da nur dieser feststellen kann, ob in dem Fall die Voraussetzungen (psychotischer Schub, Wahnerkrankung etc. sowie Gefahr für Leib und Leben vorliegen) für eine Unterbringung vorliegen oder nicht. Außerdem ist zusätzlich ein richterlicher Beschluss notwendig.
Seit dem 01.12.1998 steht allen Opfern von Sexualstraftaten ein Opferanwalt zu (§§ 397a, 406g StPo). Hilfe und Vermittlung von Opferanwälten bekommt man unter www.weisser-ring.de Die Neuregelungen gelten auch für diejenigen, die vor dem 01.12.1998 Opfer wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass noch gebührenrelevante Tatbestände anfallen. Also auch wenn die Tat schon länger zurückliegt, das Strafverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden.
Ausnahme: Ein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe muss gestellt werden, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Antragstellung über 16 Jahre ist und kein Verbrechenstatbestand gegeben ist (früher wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen eingestuft).
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt die Beiordnung als Rechtsbeistand beantragt, da diese gesetzliche Neuregelung vielen Rechtsanwälten einfach noch nicht bekannt ist. Der Anwalt erhält dann Gebühren in Höhe der Pflichtverteidigergebühren (gilt sowohl für das Vorverfahren als auch für die Hauptverhandlung).
Dringender Rat an alle Opfer sexueller Straftaten
Suchen Sie sich einen Anwalt, der bereit ist, auf Basis staatlicher Kostenerstattung zu arbeiten.
Treffen Sie keine Honorarvereinbarung - Sie müssen auch keinen Antrag auf
Prozesskostenhilfe stellen.
Tipp zur Akteneinsicht
Aktenseinsicht ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Leider sind viele Anwälte nicht bereit, den Opfern eine Kopie der Akte mit nach Hause zu geben. Dies ist jedoch
insofern erforderlich, damit man in aller Ruhe die Akte studieren kann.
Fragen Sie den Anwalt schon im Vorfeld, ob er bereit ist, Ihnen eine Kopie der Akte auszuhändigen.
Sie müssen dem Anwalt versichern, dass Sie die Akten bzw. Kopien Dritten nicht
zugänglich machen! Manche Journalisten bedrängen die Betroffenen, Ihnen die
Akten auszuhändigen und geben vor, dies wäre so üblich. Dem ist nicht so!
Wichtig: Sie dürfen die Akten Dritten nie zugänglich machen! Dies gilt natürlich auch für die Kopien der Akten.
Bei Vergewaltigung und/oder Gewaltstraftaten innerhalb der Familie (sogenannte häusliche Gewalt) ist es wichtig, dass Sie sich Hilfe suchen.
Erstatten Sie Anzeige (jede Polizeidienststelle nimmt diese entgegen)
Haben Sie Unterschlupf bei einer Freundin/Bekannten/bei Verwandten gesucht und wollen nun persönliche Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung holen, haben aber Angst, dass der Täter sich noch in der Wohnung aufhält, bitten Sie die Polizei
um Beistand. Die Beamten sind befugt, Sie zu begleiten und gegebenenfalls den
Täter für die Zeit des Zusammensuchens und Packens Ihrer persönlichen
Gegenstände von der Wohnung fern zu halten.
Wichtig: Sie dürfen nur persönliche Dinge, Wäsche für ein/zwei Wochen, Papiere und einen Geldbetrag, der Ihnen das Überleben sichert (wenn Sie bei Verwandten oder einer Freundin wohnen können, ist er geringer, müssen Sie jedoch die Kosten für ein Hotelzimmer tragen, fällt dieser höher aus) sowie Kleidung und Papiere Ihrer Kinder mitnehmen. Ausgeschlossen sind Bausparverträge, Aktien, Schmuck, Wertgegenstände, wie Videokameras, Stereoanlagen oder Sonstiges.
Haben Sie Strafanzeige gestellt, kann der Täter auch der gemeinschaftlichen Wohnung verwiesen werden!
Für diesen Fall tauschen Sie die Wohnungsschlösser aus und legen sich eine andere Telefonnummer, evtl. eine Geheimnummer zu. Die Änderung der Telefonnummer/Geheimnummer bzw. den Antrag auf eine Fangschaltung können Sie problemlos in den Filialen der Deutschen Telekom erwirken. Reichen Sie die neue Nummer nur den allerwichtigsten Personen weiter und instruieren Sie diese, die Nummer ebenfalls nicht weiterzugeben.
Überdenken Sie die Installation einer Sicherheits- oder Alarmanlage (kostenlose Beratung gibt es in jeder Polizeidienststelle).
Falls Sie in einem alleinstehenden/freistehenden Haus wohnen, überlegen Sie, ob Sie einen Außenbewegungsmelder benötigen, der automatisch ein Licht angehen lässt, wenn sich jemand dem Anwesen nähert.
Lassen Sie auf gar keinen Fall den "reuigen" Täter in die Wohnung.
Bringen Sie Ihren Kindern die Benutzung des Telefons bei, um Freunde/ Nachbarn anrufen zu können, wenn der Partner/Täter versucht, sie unrechtmäßig mitzunehmen. Die Kinder sollten diese Telefonnummern unbedingt auswendig lernen.
Informieren Sie die entsprechenden Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte) darüber, wer das ausschließliche Recht hat, die Kinder abzuholen (auf keinen Fall der Partner/Täter).
Es stehen Ihnen auch polizeirechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte zu (siehe oben).
Scheuen Sie sich nicht, sich so viel Hilfe wie nötig zu suchen und auch in Anspruch zu nehmen, sei es staatliche, polizeiliche, therapeutische oder anwaltliche. Suchen Sie gezielt Schutz im Frauenhaus oder in Beratungsstellen Ihrer Wahl. Sie haben ein Anrecht darauf! Eine Auswahl an Internetlinks von Beratungsstellen finden Sie weiter unten im Text.
Hilfe für Opfer, deren Leben dauerhaft in Gefahr ist
Über das Zeugenschutzprogramm bekommen Opfer diverser Straftaten, deren Leben in Gefahr ist, heute mehr Möglichkeiten zum Schutz ihres Lebens eröffnet.
Der nachfolgend aufgeführte Link zeigt alle Meldeämter von Berlin inklusive Stadtplan, Anfahrt und Öffnungszeiten. Dort können Sie einen Antrag auf
Auskunftsbeschränkung bzw. -sperre für die eigenen Daten (§ 28 Absatz 5, Gesetz
des Meldewesens in Berlin) stellen, wenn Ihr Leben, Ihre Gesundheit oder
persönliche Freiheit gefährdet sind. Die Auskunftsbeschränkung gilt nicht für die Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes (§ 25 Absatz 1 Meldegesetz). Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen Sie dies ausführlich begründen.
http://www.Berlin.de/lea/eww/bek_wahl.html
Telefonseelsorge
0800 111 0 111 (evangl.)
0800 111 0 222 (kathol.)
www.telefonseelsorge.de
Kinder- und Jugendlichentelefon
0800 111 0 333 (Mo - Fr 15.00 - 19.00 Uhr kostenlos)
Kindernotruf Telefon
0800 15 16 000
Deutscher Kinderschutzbund
030 4580 2931
- Gewalt u. Konflikt in Familie/ Prävention
- Telefonberatung
- direkte Beratung (kurz-, mittel-, langfristig)
Die Seite der Bundesvernetzungsstelle autonomer Frauennotrufe enthält eine Übersicht über alle regionalen Frauennotrufadressen und Telefonnummern in Deutschland, weiterführende Links, Informationen zu allen Formen sexueller Gewalt.
0431 987 72 90
www.frauennotrufe.de
e-mail:BaF@frauennotrufe.de
Hilfs- und Informationsplattform für Frauen in Not. Die Seite bietet Auskünfte zum Thema sexuelle Gewalt und enthält eine Liste von 138 regional aufgeführten Frauennotrufen in Deutschland, weiterführende Links, einen anonymen Live-Chat und eine Liste von Therapeuten und Kliniken.
www.frauennotruf.de
Die Seite der Schotterblume - Kontakt- und Informationsstelle für Opfer und Überlebende von seelischer, körperlicher und sexueller
Gewalt in der Kindheit und Partnerschaft - bietet Information, Hilfe und
Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Frauen und Männer). Informationen auch über Therapie, Rechtsfragen, Therapeuten für Opfer aus Sektengewalt.
0700 73 35 36 44 oder 0700 - SEELENHILFE (Buchstabentasten des Telefons)
www.schotterblume.de
e-mail:seelenhilfe@schotterblume.de
Wildwasser e.V. ist eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Weiterführung zu den regionalen Anlaufstellen von Wildwasser auf dieser Seite.
06142 96 57 60
www.wildwasser.de
Die Seite des Vereins Zartbitter e.V. Köln ist eine Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen und bietet Tipps für gefährdete Kinder. Sie ist ausgesprochen gut an die Bedürfnisse von Kindern angepasst und aufgearbeitet.
www.zartbitter.de
Umfangreiche Linksammlung zum Thema sexuelle Gewalt, kategorisiert nach den häufigsten Opfergruppen. Unter anderem findet man auch Hilfe bei Inzest, Hilfsangebote für den Partner/die Partnerin, Traumatherapie, Männer gegen Männergewalt.
www.sexuelle-gewalt.de
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention & Prophylaxe e.V. setzt sich für die Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs vor allem bei Kindern ein. Die Seite bietet Informationen rund um das Thema und weiterführende Links.
030 7650 3104
www.praevention.org
e-mail:info@praevention.org
Hier finden Sie Informationen des Vereins Europäisches Zentrum für Kriminalprävention.
www.ezkev.de
Der Weisse Ring e.V. bietet erste persönliche Betreuung, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, kostenlose juristische Erstberatung (Beratungsscheck) bei einem frei gewählten Anwalt sowie Begleitung zu Gerichtsterminen, Übernahme weiterer Anwaltskosten, insbesondere zur Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz - OEG) zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren (Opferanwalt); Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Familien; finanzielle Überbrückung der Tatfolgen; Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.
0180 3 34 34 34 (Beratung rund um die Uhr)
Landesbüro Berlin, Augustaplatz 7, Haus 14, 12203 Berlin
030 833 7060
030 833 9053
www.weisser-ring.de
e-mail:info@weisser-ring.de
Der Verein für Arbeitsschutz und Gesundheit durch systemische Mobbingberatung und Mediation e.V. bietet Informationen rund ums "Mobben" sowie Prävention und Unterstützung in akuten Mobbingsituationen. Außerdem wird über Therapie, Anwälte, Selbsthilfe, Kliniken und Seelsorge beraten. Was können Betriebs- und Personalräte tun? Es existiert ein Chatroom.
069 96 20 62 05
www.mobbing-net.de
e-mail:info@mobbing-net.de
Der VPSM (Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.V.) ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein, der bundesweit Betroffene berät, auf Wunsch aktiv durch Schlichtung/Vermittlung/Meditation in Arbeitsplatzkonflikte eingreift und mit Hilfe von Führungskräfteseminaren solchen Problemen präventiv begegnet. Das Team des VPSM besteht aus Dipl.-Psychologen, Dipl.-Pädagogen, Sozialpädagogen und Juristen, wobei im Bedarfsfall auch eng mit Ärzten zusammengearbeitet wird.
0611 54 17 37
0611 95 70 38 1
www.vpsm.de
e-mail:vpsmwi@aol.com
Der Ratgeber für Unfallopfer - Unfallopfer-Netz e.V. bietet auf seiner Seite einen Mitgliederservice (kostenlose Mitgliedschaft) und Informationen zu rechtlichen Grundlagen.
02171 73 85 25 (Mo, Mi, Fr)
069 24 44 85 49 (Mi, Fr, Sa 20 - 22 Uhr)
www.unfallopfer-netz.de
Eine Seite des Institutes für Psychologische Unfallnachsorge.
www.unfallnachsorge.de
Das Deutsche Institut für Psychotraumatologie (DIPT) gibt auf seiner Internetseite Informationen zu Beratung, Therapie und Rehabilitation bei psychischer Traumatisierung (Opfer von Kriminalität und schweren Unfällen, Naturkatastrophen, lebensbedrohlichen Erkrankungen und anderen schweren persönlichen Schicksalsschlägen).
02245 91 94 0 (Mo - Fr 10 - 12 Uhr)
www.psychotraumatologie.de
e-mail:anfragen@psychotraumatologie.de
Unter den folgenden Links finden Sie Informationen und Beratung für Opfer von Straftaten und Gewalt in den angegebenen Regionen.
Berlin
www.opferhilfe-berlin.de
030 395 28 67, Mo - Fr 10 - 13 Uhr, Di + Do 15 - 18 Uhr, Oldenburger Str. 38, 10551 Berlin (Moabit)
Hamburg
www.opferhilfe-hamburg.de
Hessen
www.gerichtshilfe-hessen.de
Südhessen
www.opferhilfe-online.de
Sachsen
www.opferhilfe-sachsen.de
Sachsen-Anhalt
www.polizei.sachsen-anhalt.de/praevent/opfer.htm
Hier finden Sie Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt in Brandenburg mit Links und weiteren Telefonnummern in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
0335 665 99 94 (Mo 9 - 12 Uhr)
0335 280 12 19
0179 12 65 680
www.opferperspektive.de
e-mail:info@opferperspektive.de
"Fass mich nicht an!" ist ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft Friedenspädagogik e.V. in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt der Stadt München im Auftrag von BMW. Auf den Seiten finden Sie eine Liste mit Notrufnummern für vergewaltigte Frauen, Schwule, Lesben und Ausländer, sortiert nach Bundesländern und Städten.
www.fassmichnichtan.de/not.htm
Spurensuche e.V. bietet Beratungen für Opfer und Hinterbliebene des MfS zu allen Fragen der gesetzlichen Rehabilitation und gesetzlicher Hilfeleistungen, auch finanzielle und ideelle Unterstützung, Behörden, weitere Adressen, Organisationen, Links.
www.stasiopfer.de
Eine Seite mit umfangreichen Links zu Hilfseinrichtungen und psychosozialen Beratungsstellen sowie Behandlungszentren für Folteropfer deutschlandweit.
www.aktivgegenabschiebung.de
Eine umfangreiche Seite mit weiteren Links sowie Adressen, Anlaufstellen, Zufluchtmöglichkeiten, Internetseiten, Hilfe und Information für Opfer von Satanisten.
www.selbsthilfe-missbrauch.de