Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.10.14 in Berlin beschlossen, dass EMDR ganz offiziell im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen angewendet und abgerechnet werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind im Zuge dessen die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute für VT, TP bzw. AP mit der Zertifizierung von EMDR betraut worden.
Über die Ausbildungsinstitute können Sie psychotherapeutische Behandlungen mit EMDR-Abschnitten abrechnen - unabhängig davon, ob Sie über eine Abrechnungsgenehmigung in einem Richtlinienverfahren verfügen oder nicht.
Bitte melden Sie sich, bevor Sie unseren EMDR-Kurs buchen, bei Ihrem Ausbildungsinstitut für VT, TP, AP oder ST an, wenn Sie die Behandlungsstunden innerhalb der Zusatzqualifikation für EMDR abrechnen wollen. Unser Institut hat Kooperationen mit den Ausbildungsinstituten BFA in Berlin, mit dem MAPP in Magdeburg, mit der APP Köln und der Süddeutschen Akademie in Bad Grönenbach.
Künftig müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die EMDR im Rahmen der GKV Behandlung mit einem Richtlinienverfahren anwenden wollen, einen Nachweis ihrer Qualifikation entsprechend der Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarungen erbringen. Der Nachweis beinhaltet:
Diese Zusatzqualifikation muss nach den Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarungen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz erworben werden. Die Genehmigung für die Durchführung der EMDR-Behandlung wird für das Psychotherapieverfahren erteilt, in dem die Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurden.
Die Bescheinigung für den Antrag auf Abrechnungsgenehmigung muss nun von einem Ausbildungsinstitut für VT, TP oder AP ausgestellt werden.
Unser Institut kooperiert mit den Ausbildungsinstituten BFA in Berlin, mit dem MAPP in Magdeburg und mit der APP Köln, und der Süddeutschen Akademie in Bad Grönenbach.